Datenschutz als Grundrecht: Mecklenburg-Vorpommern setzt ein deutliches Zeichen Datenschutz ist mehr als Gesetz

Datenschutz ist nicht nur eine Sammlung von Regeln und Vorschriften – Datenschutz ist ein fundamentales Grundrecht. Mecklenburg-Vorpommern erkennt dies ausdrücklich an: Seit 1993 ist Datenschutz als eigenständiges Landesgrundrecht in der Landesverfassung verankert. Damit setzt das Land ein klares Signal: Persönliche Daten dürfen nicht beliebig genutzt, sondern müssen geschützt werden – analog zur Sicherheit beim Autofahren mit Helm oder Anschnallen im Auto.

Warum ist das so entscheidend?
  • Wachsende Bedeutung persönlicher Daten: Sie werden heute mitunter genauso wertvoll wie Erdöl – und begehrt von vielen Branchen.
  • Selbstbestimmungsrecht: Jede Person soll grundsätzlich selbst entscheiden können, was mit ihren Daten geschieht.
  • Historischer Hintergrund: Mecklenburg-Vorpommern hat aus Erfahrung gelernt: Die unerlaubte Überwachung in der DDR zeigt, wie wichtig Datenschutz ist.

Europaweiter Schutz durch DSGVO

Mit dem Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) am 25. Mai 2018 wurde ein einheitlich hohes Datenschutzniveau in Europa etabliert. Die DSGVO ergänzt das Landesgrundrecht und sorgt für gleiche Schutzstandards in allen EU-Staaten.

Was bedeutet das für Bürgerinnen und Bürger?
  • Hohes Datenschutzniveau bleibt erhalten: Das Land Mecklenburg-Vorpommern steht klar hinter dem Schutz persönlicher Daten.
  • Widerstand gegen Ausverkauf von Daten: Datenschutz darf nicht für wirtschaftliche Interessen aufgeweicht werden.
  • Routine statt Umständlichkeit: Datenschutz soll im Alltag eine vertraute und leicht umzusetzende Gewohnheit sein – keine lästige Pflicht.

Was bedeutet das konkret?
  • Behörden, Verwaltungen und Unternehmen müssen technische und organisatorische Maßnahmen ergreifen, um personenbezogene Daten zu schützen.
  • Die Aufsichtsbehörde überwacht die Umsetzung und ist Anlaufstelle für Datenschutzbeschwerden.
  • Transparenz und Rechtsschutz für alle Bürgerinnen und Bürger werden weiter gestärkt.

Datenschutz in Mecklenburg-Vorpommern ist ein festes, verfassungsmäßiges Grundrecht. In einer Zeit, in der Daten einen hohen wirtschaftlichen Wert haben und immer stärker genutzt werden, sendet dieses Bekenntnis ein wichtiges Signal.

Datenschutz ist nicht optional. Er ist fest verankert – in unserer Verfassung, unseren Gesetzen und unserem Alltag. Er schützt uns – und unsere Freiheit.

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Ihr Team von Datenschutz Prinz 


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