Datenschutz ist nicht nur eine Sammlung von Regeln und Vorschriften – Datenschutz ist ein fundamentales Grundrecht. Mecklenburg-Vorpommern erkennt dies ausdrücklich an: Seit 1993 ist Datenschutz als eigenständiges Landesgrundrecht in der Landesverfassung verankert. Damit setzt das Land ein klares Signal: Persönliche Daten dürfen nicht beliebig genutzt, sondern müssen geschützt werden – analog zur Sicherheit beim Autofahren mit Helm oder Anschnallen im Auto.
Warum ist das so entscheidend?Mit dem Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) am 25. Mai 2018 wurde ein einheitlich hohes Datenschutzniveau in Europa etabliert. Die DSGVO ergänzt das Landesgrundrecht und sorgt für gleiche Schutzstandards in allen EU-Staaten.
Was bedeutet das für Bürgerinnen und Bürger?Datenschutz in Mecklenburg-Vorpommern ist ein festes, verfassungsmäßiges Grundrecht. In einer Zeit, in der Daten einen hohen wirtschaftlichen Wert haben und immer stärker genutzt werden, sendet dieses Bekenntnis ein wichtiges Signal.
Datenschutz ist nicht optional. Er ist fest verankert – in unserer Verfassung, unseren Gesetzen und unserem Alltag. Er schützt uns – und unsere Freiheit.
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